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Zum See 1 · 39326 Niedere Börde

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der Camping & Erlebnis Resort GmbH (nachfolgend "Vermieter" oder „wir“), gelten für alle Mietverträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Mieter“ oder „Sie“) mit dem Vermieter hinsichtlich der auf der Website des Vermieters dargestellten Mietobjekte abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Mieters widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person, oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3. Für das Strandbad und Foodbereich heißen wir auch externe Gäste willkommen. Wer jedoch keine Buchung für den Campingplatz Jersleber See hat, darf den Bereich des Campingplatzes nicht betreten.

2. Vertragsabschluss

2.1. Die auf der Website des Vermieters beschriebenen Mietobjekte stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Vermieters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Mietvertrages durch den Mieter. Der Vertrag tritt mit Zugang unserer Bestätigung in Kraft. Sollte ein Kalkulationsirrtum seitens des Vermieters vorliegen, ist dieser Vertrag trotz Bestätigung nicht rechtskräftigt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, die Bestätigung zu prüfen und bei Fehlern den Vermieter zu kontaktieren. §119 BGB sowie § 242 BGB (nunmehr §311 Abs. 2 BGB) treten bei einem Kalkulationsirrtum ausdrücklich nicht in Kraft!

2.2. Der Mieter kann das Angebot, über das in die Internetseite des Vermieters integrierte onlineBuchungsformular abgeben. Dabei gibt der Mieter durch Klicken, des den Buchungsvorgang abschließenden Buttons, ein rechtlich bindendes Vertragsangebot in Bezug auf das ausgewählte Mietobjekt/den ausgewählten Stellplatz ab. Ferner kann der Mieter das Angebot schriftlich, beispielsweise per Mail oder WhatsApp, gegenüber dem Vermieter abgeben.

2.3. Liegen mehrere der genannten Alternativen vor, kommt der Vertrag während des Zeitpunkts zustande, in dem eine der genannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach Absendung des Angebots durch den Mieter und endet mit Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Vermieter das Angebot des Mieters innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Mieter nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

2.4. Bei der Abgabe eines Angebots über das online-Buchungsformular des Vermieters, wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Vermieter gespeichert und dem Mieter nach Absendung von dessen Vertragserklärung in Textform (E-Mail) übermittelt. Eine darüberhinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Vermieter erfolgt nicht.

2.5. Vor verbindlicher Buchung über das online-Buchungsformular des Vermieters kann der Mieter seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Buchung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.

2.6. Die Buchungsabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Buchungsabwicklung statt. Der Mieter hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Buchungsabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Vermieter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Mieter beim Einsatz von Spam-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Vermieter, oder von diesem mit der Buchungsabwicklung beauftragten Dritten, versandten E-Mails zugestellt werden können.

2.7. Hat ein Dritter für den Gast mit dessen Einverständnis gebucht, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

2.8. Sollten Sie am Friesensee angekommen sein, können Sie entweder bei uns in der Rezeption einchecken oder, wenn Sie sich am Friesensee auskennen, autark den Platz betreten. Grundvoraussetzung ist immer eine aktuelle Buchung.

3. Gruppenbuchungen

3.1. Gruppen (Buchungen für vier oder mehr Ferienunterkünfte, Stellplätze und Zeltplätze, bzw. für mehr als acht Personen; Schulklassen oder Vereine) dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung online gebucht werden, auch nicht in mehreren Transaktionen. Bei Nichtbeachtung dieser Regelung können wir die Buchung stornieren und einen Schadensersatz in Höhe einer Stornierungsentschädigung von bis zu 100 % des Übernachtungspreises für die unbefugte Buchung berechnen.

3.2. Wenn der Gast oder dessen Besucher die Parkordnung verletzen, behalten wir uns vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

3.3. Bei Firmenbuchungen gelten Sonderbedingungen. Wenden Sie sich dafür bitte an die Rezeption.

3.4. Wir behalten uns vor bei Gruppenbuchungen eine Kaution einzubehalten.

4. Hunde

4.1. Hunde sind auf unserem Campingplatz generell erlaubt, ausgenommen sind Kampfhunde und gefährliche Hunde im Sinne des § 3 des Hundegesetzes Land Sachsen-Anhalt. Nicht erlaubt sind Hunde außerhalb des Hundestrandes und in den Sanitärgebäuden. Bitte beachten Sie, dass nur ein Teil der Mietunterkünfte für Hunde freigegeben ist.

4.2. Es besteht auf dem gesamten Gelände generell Leinenpflicht. Bitte tragen sie eigenständig Sorge dafür, die Hinterlassenschaften Ihrer Hunde zu beseitigen und entsprechend zu entsorgen.

4.3. Auf die Geltung des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (HundeG LSA) vom 01.März 2029 in der jeweils geltenden Fassung, wird ausdrücklich hingewiesen. Bei Verstößen gegen § 16 des HundeG LSA (Ordnungswidrigkeiten) und/oder nicht nur unerheblichen Beeinträchtigungen anderer Gäste durch mitgeführte Hunde, behalten wir uns eine fristlose, außerordentliche Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund, sowie das Aussprechen und Durchsetzen eines Hausverbotes vor.

5. Preise

5.1. Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung der Wohneinheit bzw. des Stellplatzes, sowie für dessen Instandhaltung und Instandsetzung. Im Preis inbegriffen sind darüber hinaus:

  • Wasserverbrauch
  • Nutzung des WiFi
  • die zu entrichtende Mehrwertsteuer
  • Nutzung der Sanitärgebäude außer Duschen

5.2. Die Preise verstehen sich pro Wohneinheit bzw. Stellplatz. Sonderwünsche können, soweit erfüllbar, gegen entsprechenden Zuschlag berücksichtigt werden. Hierzu können Sie sich gerne online über weitere Preise erkundigen oder bei Rückfragen mit der Rezeption Kontakt aufnehmen.

5.3. Allein die in der Buchungsbestätigung genannten Preise und Daten sind verbindlich. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen, Änderungen von Preisen und Leistungen (z.B. Energieverteuerung, Anhebung der Mineralölsteuer, Erhöhung der Mehrwertsteuer, sonstige Steuern, usw.) möglich sind. Preiserhöhungen nach Vertragsschluss können nur erfolgen, wenn zwischen diesem und dem Buchungszeitraum mehr als vier Monate liegen. (vgl. § 309 Abs. 1 Nr. 1 BGB).

5.4. Nach Abschluss der Buchung haben Sie keinen Anspruch mehr auf Teilnahme an Rabattaktionen

6. Zahlung

6.1. Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen und Preisangaben der für den Reisezeitraum gültigen Preislisten. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

6.2. Bei Buchungen ist der Reisepreis mit Buchungsbestätigung in einem Betrag zu zahlen. Die Zahlung hat innerhalb einer Woche nach der Buchungsbestätigung zu erfolgen.

6.3. Sofern bei Fälligkeit nicht gezahlt wird, werden Sie von uns schriftlich darauf hingewiesen und haben dann erneut die Möglichkeit, den noch ausstehenden Betrag innerhalb von sieben Tagen zu zahlen. Erfolgt auch nach Ablauf dieser Frist keine Zahlung, haben wir das Recht, den Vertrag zu kündigen. Sie haften in vollem Umfang für den bei uns dadurch entstandenen oder noch entstehenden Schaden, einschließlich der Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Buchung und der Vertragsauflösung entstanden sind.

6.4. Bei Bezahlung mit Kreditkarte sind wir jederzeit dazu berechtigt, uns die Originalkreditkarte sowie den entsprechenden Ausweis vorlegen zu lassen

7. Änderungen und Umbuchung

7.1. Eine Umbuchung, also eine Änderung eines bestehenden Vertrages, kann bis zu 21 Tage vor Anreise kostenlos erfolgen. Innerhalb von 21 Tagen vor Anreise kann eine Umbuchung nur mit unserem Einverständnis erfolgen und ist in begründeten Einzelfällen grundsätzlich nur bis 14 Tage vor dem gebuchten Anreisetag möglich.

7.2. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen, bedarf es einer schriftlichen Umbuchungsanfrage

8. Ankunfts- und Abfahrtszeiten

8.1. Die in Ihrer Buchungsbestätigung angegebenen Anreise- und Abreisetermine sind verbindlich.

8.2. Stellplätze und Ferienunterkünfte stehen Ihnen ab 15:00 Uhr zur Verfügung und werden bis 18 Uhr freigehalten. Der Gast ist verpflichtet, sofort über eine abweichende oder verspätete Anreise zu unterrichten.

8.3. Abweichende An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter, bei frühzeitiger Anreise oder verspäteter Abreise, gegebenenfalls gegen Zuzahlung, individuell vereinbart werden.

8.4. Der Stellplatz ist bis 12:00 Uhr zu räumen. Mietunterkünfte (Lodges und Ferienwohnungen) sind bis 11:00 Uhr zu räumen. Die Abreise darf in Ausnahmefällen später erfolgen, sofern die Unterkunft/der Stellplatz nicht anderweitig vergeben ist und von der Rezeption eine Spätabreisegenehmigung erfolgte.

8.5. Sollte der Platz nicht zur oben genannten Abreisezeit geräumt sein, behalten wir uns vor, den Tag komplett zu berechnen und/ oder weitere Folgekosten in Rechnung zu stellen.

9. Stornierung

9.1. Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen muss der Rücktritt schriftlich erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Am besten ist die Zustellung per E-Mail an: info@jerslebersee.de

9.2. Treten Sie vom Vertrag zurück, können wir eine angemessene Entschädigung nachfolgender Aufstellung berechnen:

  • bis sechs Wochen vor Anreise: 10% des Unterkunftspreises
  • bis 14 Tage vor Anreise: 50% des Unterkunftspreises
  • bis 24 Stunden von Anreise: 80% des Unterkunftspreises

9.3. Sie haben das Recht 24 Stunden nach Buchung die Buchung kostenfrei zu stornieren. Hier wollen wir all jenen Gästen entgegenkommen, die fehlerhafte Buchungsdaten (Datum, etc.) genutzt haben.

9.4. Bei einer späteren Stornierung oder wenn Sie die Reise nicht antreten, ohne uns davon in Kenntnis zu setzen, oder sagen Sie erst am Tag der Anreise Ihre Buchung ab, oder wenn Sie die Leistung ganz oder teilweise nicht in Anspruch nehmen, behalten wir unseren vollen Anspruch auf den Buchungspreis.

9.5. Der pauschalierte Schaden an Mietausfall und Zusatzaufwand kann durch den Nachweis der Weitervermietung oder ersparte Aufwendungen vermindert werden. Parzellen, die einen Tag nach Reservierungsbeginn nicht besetzt sind und für die keine Vereinbarung über eine spätere Besetzung erfolgt ist, können von der Platzverwaltung anderweitig genutzt werden. In diesem Falle einer späteren Anreise des Gastes erfolgt die Unterbringung auf einer anderen Parzelle.

9.6. Ebenso können Parzellen, die vorzeitig geräumt werden, anderweitig besetzt werden. Das Belegen von nicht besetzten Parzellen durch uns bedeutet allerdings keine Stellung eines Ersatzmieters, solange dieser Gast auf einer anderen Parzelle des Campingplatzes hätte untergebracht werden können.

9.7. Bei einer vorzeitigen Abreise ist der vollständige Buchungsbetrag zu entrichten.

10. Außerordentlicher Rücktritt, Kündigung, Hausverbot

10.1. Der Vermieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Des Weiteren, wenn Standplätze schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Gastes oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden; oder der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist, wie z.B. die Mitgliedschaft des Gastes in einer fremdenfeindlichen oder sonst extremistischen Organisation.

10.2. Der Vermieter ist dazu berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere wenn der Gast während seines Aufenthalts Personal oder andere Gäste beleidigt, die Ruhe der anderen Gäste stört, sich fremdenfeindlich oder sonst diskriminierend äußert bzw. verhält, in der Vergangenheit bereits Scheinreservierungen vorgenommen hat und/oder das Inventar des Platzes, bzw. die Ausstattung mutwillig zerstört oder beschädigt.

10.3. Bei groben Verstößen gegen die Platzordnung steht uns das Recht zu, eine fristlose Kündigung bzw. ein Hausverbot, auch ohne vorherige Abmahnung, auszusprechen und durchzusetzen. Ein Anspruch des Campinggastes auf eine Minderung der Gebühren besteht in diesem Falle nicht.

11. Kaution

11.1. Für alle Ferienunterkünfte wird eine Kaution in Höhe von 150,00 € erhoben. Die Kaution kann bis 14 Tage vor Ankunft über PayPal oder die Kreditkarte und spätestens am Anreisetag beim Check Inn geleistet werden. Die Rückzahlung erfolgt innerhalb 8-14 Tagen nach Abreise auf das verwendete Zahlungsmittel.

11.2. Die gemieteten Unterkünfte und Stellplätze müssen im selben Zustand zurückgegeben werden, in dem Sie sie vorgefunden haben. Sollten Beschädigungen oder Mängel festgestellt werden, benachrichtigen wir Sie über den einzubehaltenden Betrag, der zur Instandsetzung erforderlich ist.

11.3. Sollten Sie bei Ihrer Ankunft Unregelmäßigkeiten beim Zustand Ihrer Mietunterkunft feststellen, müssen Sie innerhalb von 24 Stunden die Rezeption des Camping- und Ferienparks davon in Kenntnis setzen, damit nach Möglichkeit schnell Abhilfe geschaffen werden kann. Andernfalls wird es für uns sehr schwierig, Ihrer Reklamation stattzugeben.

11.4. Wenn eine Kaution geleistet worden ist, kann der Vermieter diese insbesondere in folgenden Fällen einbehalten: - verspätete Räumung, erhöhten Reinigungsaufwand, Beschädigungen der Mietsache - schwerwiegende Verstöße gegen die Platzordnung, beispielsweise Ruhestörung.

12. Obliegenheiten des Mieters

12.1. Jeder Gast verpflichtet sich, das Inventar und den Standplatz pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er wird die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters im Rahmen des ihm Zumutbaren befolgen. Einrichtungsgegenstände dürfen nicht entfernt, verändert oder unbrauchbar gemacht werden.

12.2. Der Gast ist verpflichtet, Schäden, die während seines Aufenthaltes durch ihn, seine Begleiter oder Besucher entstanden sind, zu ersetzen.

12.3. Ebenso verpflichtet sich der Gast bei vorhandenen Schäden am Inventar oder am Standplatz, die Mitarbeiter der Rezeption darüber zu unterrichten. Wir übernehmen keine Haftung für Sach-, und/oder Vermögensschäden, die dem Gast, seinen Angehörigen oder seinen Besuchern entstehen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Vermieters oder seiner Mitarbeiter vorliegen. Beeinflussung durch höhere Gewalt z.B. Wetter, schließt jede Haftung aus.

12.4. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

12.5. Der Vermieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt - bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist.

12.6. Verletzt der Vermieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Vermieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf.

12.7. Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen.

12.8. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Vermieters für seine Mitarbeiter und gesetzlichen Vertreter

13. Platzordnung und Nachtruhe

13.1. Für alle Gäste ist die Platzordnung verbindlich. Diese liegt in der Rezeption aus und kann auf Wunsch ausgehändigt werden. Die Nachtruhe beginnt um 22:00 Uhr und endet um 7:00 Uhr.

13.2. Bei Verstoß gegen die Platzordnung können wir den Vertrag ohne Erstattungsanspruch fristlos kündigen und die Gäste des Platzes verweisen.

14. Sonstiges

14.1. Die Platzverwaltung behält sich das Recht vor, Platzzuteilungen zu ändern, wenn dieses aus besonderen Gründen notwendig ist.

14.2. Telefonische Auskünfte unserer Mitarbeiter sind unverbindlich und bedürfen daher schriftlicher Bestätigung.

14.3. Jeder Diebstahl wird sofort zur Anzeige gebracht.

14.4. Das Füttern von verwilderten Katzen ist verboten.

15. Foto- und Videoaufnahmen

15.1. In regelmäßigen Abständen führen wir auf unserer Ferienanlage Bild- und Videoaufnahmen durch. Falls Sie dies nicht möchten, bitten wir Sie, uns dieses gleich mitzuteilen. Sofern Personen nicht nur als sog. „Beiwerk” zu erkennen sind, wird keine Veröffentlichung ohne Einwilligung der Betroffenen erfolgen.

15.2. Drohnenaufnahmen sind nur durch eine schriftliche Bestätigung des Betreibers gestattet. Beachten Sie die Prüfung von Genehmigungen für das Aufsteigen von Drohnen.

16. Irrtümer

Wir behalten uns vor, Irrtümer, Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.

17. Schwimmen / Seenutzung

17.1. Bitte beachten Sie, dass das Schwimmen im See nur ausdrücklich erlaubt ist, wenn der Rettungsturm mir Rettungsschwimmer besetzt ist. Dies wird durch das hissen einer Fahne am Rettungsturm kenntlich gemacht. Rettungsschwimmer sind innerhalb der Badesaison (15.Mai – 15. September) zu den ausgewiesenen Öffnungszeiten vor Ort. Außerhalb der oben genannten Badesaison ist das baden nicht gestattet.

17.2. Wir übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung für Unfälle oder Diebstähle.

17.3. Die Nutzung des Wassersportparks erfolgt auf eigene Gefahr, eine Haftung bei Unfällen ist ausgeschlossen. Die Sicherheitshinweise zur Nutzung des Wassersportparks sind zu befolgen.

17.4. Auf dem See sind SUP´s, aufblasbare Schwimmringe o.ä. sowie aufblasbare Boote erlaubt. Falls Sie unsicher sind, fragen Sie bitte an der Rezeption nach. Es ist streng verboten, den See mit einem Motorboot zu befahren.

18. Salvatorische Klausel

18.1. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt.

18.2. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

18.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

19. Videoüberwachung nach Art. 13 DSGVO

19.1. Verantwortliche und Datenschutzbeauftragte: Sophie Reipsch, Camping & Erlebnis Resort GmbH Jersleber See, Zum See 1, 39326 Niedere Börde Tel.: 039203 289465 E-Mail: info@jerslebersee.de

19.2. Zwecke und Rechtsgrundlage der Videoüberwachung: Die Videoüberwachung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 f) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 4 Bundesdatenschutzgesetz (BSDG) insbesondere zu folgenden Zwecken: - zur Wahrnehmung unseres Hausrechts - zum Schutz unseres Eigentums - zur Aufklärung von Straftaten und sicherheitsrelevanten Vorfällen An Orten, an denen wir Videoüberwachung einsetzen, wird durch ein besonderes Hinweisschild darauf hingewiesen.

19.3. Speicherdauer: 72 Stunden

19.4. Weitergabe der Daten: Im Falle des Verdachts von strafbaren Handlungen geben wir die Daten ggf. an Strafverfolgungsbehörden weiter. Ansonsten werden die Daten nur weitergegeben, wenn es eine Rechtsgrundlage hierfür gibt. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn die Polizei oder sonstige Sicherheitsbehörden im Rahmen der sogenannten Gefahrenabwehr tätig werden und einen Zugriff auf die Daten der Videoüberwachung verlangen.

19.5. Rechte der Betroffenen: Als Betroffener haben Sie das Recht, Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung Ihrer Daten zu verlangen. Sie haben darüber hinaus das Recht, der Videoüberwachung zu widersprechen, sofern Sie Gründe haben, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Ihre Rechte machen Sie bitte gegenüber dem unter Ziffer 19.1 genannten Verantwortlichen geltend.

19.6. Beschwerderecht: Sie haben das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren

20. Wintercamping

20.1. Wintercamping ist von Mitte Oktober bis Mitte April, je nach gebuchtem Zeitraum zu den jeweiligen Konditionen möglich.

20.2. Das Ausüben einer gewerblichen Tätigkeit sowie das Gründen eines festen Wohnsitzes sind auf dem Gelände untersagt.

20.3.Der Vermieter versorgt den Mieter mit Strom. Hierfür wird dem Mieter eine Anschlussstelle zugewiesen. Der Mieter ist für die Sicherheit der Zuführung des jeweiligen Platzes und der Anlage verantwortlich. Für Versorgungsunterbrechungen aufgrund von Ausfällen durch den Versorger, technischen Havarien und technischen Mängeln Dritter, kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Eine Weitergabe von Strom an Dritte sowie eigenmächtige Eingriffe in die elektrische Anlage des Vermieters sind nicht gestattet. Trinkwasser wird an Zapfstellen zur Verfügung gestellt. Ein direkter Anschluss an das Trinkwassernetz ist möglich. Zur Abwasserbeseitigung sind die vorhandenen Abwasserstellen zu nutzen. Chemietoiletten sind ausschließlich auf dem Chemieplatz zu entsorgen. Fremdstoffe, wie beispielsweise Plastikbeutel, sind getrennt zu entsorgen. Ein Abladen an anderen Orten, wie Straßenrändern oder Nachbarplätzen, ist zu unterlassen. Wertstoffe sind vom Hausmüll getrennt am Wertstoffhof zu entsorgen.

20.4. Die Mieter dürfen die sanitären Anlagen des Vermieters nutzen. Dabei hat der Mieter zu gewährleisten, dass die Anlagen pfleglich und zweckentsprechend genutzt werden. Die Aufsichtspflicht für seine Kinder nimmt der Mieter jederzeit wahr. Das vorsätzliche Zerstören oder Beschädigen der Anlagen des Vermieters durch den Mieter oder anderer auf dem Stellplatz angemeldeten Personen, oder von Gästen des Mieters, sind ausreichender Grund einer fristlosen Kündigung des Mietvertrags. Pro Stellplatz sind nur maximal zwei Gasflaschen mit einem Füllgewicht von höchstens 11kg zulässig.

20.5. Sofern nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Vermieters vorliegen, haftet dieser nicht für Schäden, die dem Mieter, seinen Angehörigen oder Gästen sowie seines Eigentums bei Nutzung des Platzes sowie der Anlage Friesensee entstehen. Der Vermieter haftet nicht für Dritte verursachte Schäden, Wettereinflüsse oder wildlebende Tiere sowie höhere Gewalt. Dem Mieter wird empfohlen, sein Eigentum zu versichern. Der Mieter trägt die Verantwortung für die Sicherheit der Gasanlage, sorgt für deren regelmäßige Überprüfung und weist diese auf Verlangen nach. Er haftet für etwaige Schäden.

20.6. Das Mietverhältnis endet zum letzten Tag des gebuchten Monats, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart und schriftlich festgehalten worden. Bei Beendigung des Mietverhältnisses übergibt der Mieter seine Parzelle geräumt und führt alle Veränderungen auf den ursprünglichen Zustand zurück. Entfernt sich der Mieter nach Beendigung des Vertrags ohne Angabe der Adresse oder reagiert nicht innerhalb von vier Wochen auf ein Räumungsbegehren des Vermieters, ist dieser berechtigt die Campingausrüstung nach einer Frist von zwei Wochen zu räumen oder nach nochmaliger schriftlicher Aufforderung freihändig zu veräußern. Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, wenn die Mietzahlungen auch innerhalb einer gesetzlichen Nachfrist von zwei Wochen seit der Fälligkeit nicht oder nicht vollständig erfolgte. Eine vorzeitige Vertragskündigung ist auch bei fortwährenden Verletzungen der Vertragsbedingungen und der Platzordnung vorgesehen. Eine Aufhebung des Vertrags in gegenseitigem Einvernehmen ist möglich. Eine Erstattung des anteiligen Mietzinses ist ausgeschlossen.

20.7. Der Vermieter nimmt auf dem gesamten Platz sein Hausrecht wahr. Die Platzordnung ist Bestandteil des Wintercamping-Vertrags. Änderungen bedürfen der Schriftform